JWH-019

Strukturformel
Strukturformel von JWH-019
Allgemeines
Name JWH-019
Andere Namen
  • 1-Hexyl-3-(1-naphthoyl)indol
  • Naphthalin-1-yl)(1-hexyl-1H-indol-3-yl)methanon
Summenformel C25H25NO
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 209414-08-4
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Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Cannabinoidmimetikum

Wirkmechanismus

Cannabinoid-Rezeptor CB1/CB2 Agonist

Eigenschaften
Molare Masse 355.471 g•mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

JWH-019 ist eine synthetische chemische Verbindung aus der Gruppe der Alkylindol-Derivate. Der Stoff zeigt aufgrund seiner Eigenschaft als Cannabinoid-Rezeptor-, CB1/CB2-Agonist cannabinoidmimetische Wirkung.

Dieses Cannabinoid wurde als künstlich zugesetzter Wirkstoff in Produkten gefunden, die von den Herstellern als „Kräutermischungen“, etwa unter der Bezeichnung „Spice[2], oder in ähnlichen Produkten vertrieben wurden. JWH-019 hat nach Auffassung des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel in Deutschland eine stärkere Wirkung als Tetrahydrocannabinol (THC), der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa).[3]

Rechtslage

  • Deutschland
Als Wirkstoff wurde JWH-019 ab dem 22. Januar 2010 in Deutschland durch Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.[4]
  • Schweiz
JWH-019 wird mit Inkrafttreten der revidierten Betäubungsmittelverordnung von Swissmedic[5] per 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz[6] unterstellt und somit ab diesem Zeitpunkt illegal. Einfuhr, Besitz, Vertrieb etc. werden nach dem Betäubungsmittelgesetz geahndet.

Siehe auch

Einzelnachweise