Vorlage:P-Sätze (Texte)
Vorlage:Überschriftensimulation 2
Diese Vorlage gibt den Text der korrespondierenden P-Nummer zurück. Sie ist zur Verwendung in der Vorlage für P-Sätze gedacht.
Vorlage:Überschriftensimulation 3
{{P-Sätze (Texte)|223}} ergibt: Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.
Vorlage:Überschriftensimulation 2 Als Parameter dienen alle Zahlen und ihre Kombinationen gemäß H- und P-Sätze.
Liste aller möglichen P-Sätze:
<onlyinclude>{{#switch: {{{1|}}}
| 101 = Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
| 102 = Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
| 103 = Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
| 201 = Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
| 202 = Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
| 210 = Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
| 211 = Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
| 220 = Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 221 = Mischen mit brennbaren Stoffen / … unbedingt verhindern. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 222 = Kontakt mit Luft nicht zulassen.
| 223 = Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.
| 230 = Feucht halten mit … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 231 = Unter inertem Gas handhaben.
| 232 = Vor Feuchtigkeit schützen.
| 233 = Behälter dicht verschlossen halten.
| 234 = Nur im Originalbehälter aufbewahren.
| 235 = Kühl halten.
| 240 = Behälter und zu befüllende Anlage erden.
| 241 = Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 242 = Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
| 243 = Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
| 244 = Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
| 250 = Nicht schleifen / stoßen / … / reiben. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 251 = Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
| 260 = Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
| 261 = Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
| 262 = Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
| 263 = Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden.
| 264 = Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 270 = Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
| 271 = Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
| 272 = Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
| 273 = Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
| 280 = Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
| 281 = Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
| 282 = Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.
| 283 = Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen.
| 284 = Atemschutz tragen.
| 285 = Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
| 231+232 = Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen.
| 235+410 = Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
| 301 = Bei Verschlucken:
| 302 = Bei Berührung mit der Haut:
| 303 = Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar):
| 304 = Bei Einatmen:
| 305 = Bei Kontakt mit den Augen:
| 306 = Bei kontaminierter Kleidung:
| 307 = Bei Exposition:
| 308 = Bei Exposition oder falls betroffen:
| 309 = Bei Exposition oder Unwohlsein:
| 310 = Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 311 = Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 312 = Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 313 = Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 314 = Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 315 = Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 320 = Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 321 = Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 322 = Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 330 = Mund ausspülen.
| 331 = Kein Erbrechen herbeiführen.
| 332 = Bei Hautreizung:
| 333 = Bei Hautreizung oder -ausschlag:
| 334 = In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
| 335 = Lose Partikel von der Haut abbürsten.
| 336 = Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
| 337 = Bei anhaltender Augenreizung:
| 338 = Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
| 340 = Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 341 = Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 342 = Bei Symptomen der Atemwege:
| 350 = Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
| 351 = Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
| 352 = Mit viel Wasser und Seife waschen.
| 353 = Haut mit Wasser abwaschen / duschen.
| 360 = Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
| 361 = Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
| 362 = Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
| 363 = Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
| 370 = Bei Brand:
| 371 = Bei Großbrand und großen Mengen:
| 372 = Explosionsgefahr bei Brand.
| 373 = Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
| 374 = Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
| 375 = Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
| 376 = Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
| 377 = Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
| 378 = … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 380 = Umgebung räumen.
| 381 = Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
| 390 = Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
| 391 = Verschüttete Mengen aufnehmen.
| 301+310 = Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 301+312 = Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 301+330+331 = Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.
| 302+334 = Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.
| 302+350 = Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
| 302+352 = Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
| 303+361+353 = Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
| 304+340 = Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 304+341 = Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
| 305+351+338 = Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
| 306+360 = Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
| 307+311 = Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 308+313 = Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 309+311 = Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 332+313 = Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 333+313 = Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 335+334 = Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Verband anlegen.
| 337+313 = Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
| 342+311 = Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
| 370+376 = Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
| 370+378 = Bei Brand: … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 370+380 = Bei Brand: Umgebung räumen.
| 370+380+375 = Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
| 371+380+375 = Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
| 401 = … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 402 = An einem trockenen Ort aufbewahren.
| 403 = An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 404 = In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
| 405 = Unter Verschluss aufbewahren.
| 406 = In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 407 = Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen.
| 410 = Vor Sonnenbestrahlung schützen.
| 411 = Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 412 = Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
| 413 = Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 420 = Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.
| 422 = Inhalt in / unter … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 402+404 = In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.
| 403+233 = Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 403+235 = Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 410+403 = Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
| 410+412 = Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
| 411+235 = Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 501 = Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
| 309+310 = Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen (keine offizielle P-Satz-Kombination).
| 307+310 = Bei Exposition: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen (keine offizielle P-Satz-Kombination).
| ? = Fehlende P-Sätze
| #default = <strong class="error">Fehlerhafter P-Satz</strong>
}}</onlyinclude>